Akute Waldbrandgefahr - Verordnung der BH zum Schutz vor Waldbränden
09.04.2020 Victor Vogelsang Sonstiges
Die rasche Ausbreitung eines Feuers aufgrund der Trockenheit kann rasch zur Gefährdung des Waldes führen. Brennt der Wald, so ist es besonders schwierig, gefährlich und auch aufwendig diese Flächen wieder zu löschen.
Achten Sie daher besonders in Wald- und Wiesengebieten dass keine Zigaretten geraucht oder die Stummeln zumindest wieder mitgenommen werden.
Die Bezirkshauptmannschaft hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Übertretungen werden lt. BH mit Geldstrafen bis zu 7.270,00 Euro oder Freiheitsstrafen geahndet.