Akute Waldbrandgefahr - Verordnung der BH zum Schutz vor Waldbränden

09.04.2020     Victor Vogelsang     Sonstiges

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Perg sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen ab 03. April 2020 verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Die rasche Ausbreitung eines Feuers aufgrund der Trockenheit kann rasch zur Gefährdung des Waldes führen. Brennt der Wald, so ist es besonders schwierig, gefährlich und auch aufwendig diese Flächen wieder zu löschen.

Achten Sie daher besonders in Wald- und Wiesengebieten dass keine Zigaretten geraucht oder die Stummeln zumindest wieder mitgenommen werden.

Die Bezirkshauptmannschaft hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Übertretungen werden lt. BH mit Geldstrafen bis zu 7.270,00 Euro oder Freiheitsstrafen geahndet.

 

Verordnung BH Perg